Wozu brauchen Sie einen Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker ist somit Ihr Interessenvertreter nach Ihrem Tod. Seine Aufgabe ist es hierbei, den Nachlass in Ihrem Sinne zu verteilen und zu verwalten. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann nur auf dem Testament oder dem Erbvertrag des Erblassers beruhen. In ihrer letztwilligen Verfügung als Erblasser können Sie die Aufgaben des Testamentsvollstreckers genau festlegen. Der Testamentsvollstrecker ist dann hieran gebunden. Sie können dabei den Testamentsvollstrecker mit Namen benennen. Sie können aber auch die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers einem Dritten oder dem Nachlassgericht überlassen.
Die Höhe der Vergütung bzw. die Kosten des Testamentsvollstreckers können Sie schon in ihrem Testament/Erbvertrag bestimmen. Sollten Sie genaue Vorstellungen darüber haben, wen Sie als Testamentsvollstrecker einsetzen, sollten Sie die Höhe der Vergütung vorher mit dem einzusetzenden Testamentsvollstrecker einvernehmlich regeln. Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, das Amt abzulehnen, wenn ihm die Vergütung als zu gering erscheint. Hierzu sei angemerkt, dass eine Vergütung nach Zeitstunden sich bewährt hat.